Machen Sie als freiberuflicher Texter von der Möglichkeit Gebrauch, eine einfache Gewinnermittlung aufzustellen, so haben Sie dadurch einige Vorteile, schon allein aufgrund der meist niedrigen Betriebsausgaben.

Ein freier Beruf ist eine Tätigkeit, bei der keine abhängige Beschäftigung vorliegt.
Bei einem freiberuflichen Texter ist dies der Fall.
www.erfolg-als-freiberufler.de/freier-Beruf.php
Der freiberufliche Texter und Werbetexter ist ein freier Beruf. Die Abmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt beim Finanzamt und bei der Künstlersozialkasse.
www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Beruf-Texter-Werbetexter.php
Doch gerade als Texter haben Sie vielleicht weniger Ausgaben, denn Sie benötigen nur den ohnehin vielleicht vorhandenen Rechner mit der nötigen Software, einen Internetanschluss, ein Telefon und eventuell ein wenig Fachliteratur.
Nun können Sie aber die pauschale Abrechnung der Betriebskosten ausnutzen. Wenn Sie hauptberuflich als Freiberufler tätig sind, so können Sie bis zu 30 Prozent der Einnahmen an Betriebsausgaben pauschal ansetzen, maximal sind es 2400 Euro. Bei einem Nebenberufler sind es nur 25 Prozent und maximal 600 Euro. Mit der Höhe dieser Betriebsausgaben liegen Sie meist deutlich über denen, die Sie tatsächlich aufwenden mussten.
Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, so können Sie von der vereinfachten Gewinnermittlung Gebrauch machen. Dafür ist aber die Voraussetzung, dass Sie auch die Kleinunternehmerregelung nutzen und somit weder Umsatzsteuer ausweisen, noch Vorsteuer geltend machen können. Bei der vereinfachten Gewinnrechnung werden die Einnahmen minus die Ausgaben gerechnet und schon ergibt sich der Gewinn.
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